Notfallsanitäter &
Notfallsanitäterin
Zum 01.01.2014 ist das neue Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfall-
sanitätergesetz, NotSanG) in Kraft getreten. Dieser Ausbildungsberuf löst das bisherige Rettungsassisten-
tengesetz ab, das zum 31.12.2014 außer Kraft tritt.
Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Medizin-Fachberuf geschaffen, der den gestiegenen Anforderungen der Tätigkeiten im Rettungsdienst Rechnung trägt. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Grundlegend neu ist dabei, dass der Auszubildende sich nunmehr in einem ganz regulären Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber befindet.
Der ASB in Baden-Württemberg bietet an seinen Lehrrettungswachen Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen an.
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unteren Auflistung.
Die Bewerb-
ung erfolgt direkt an unsere unten aufgeführten Lehrrettungswachen
in Baden-Württemberg.